Unsere Teilnehmer absolvieren nach etwa 3 bis 4 Semestern eine institutsinterne Zwischenprüfung, deren Bestehen den Beginn der praktischen Ausbildung in der Ausbildungsambulanz des WPP oder der Lehrpraxis ermöglicht. Die 30-minütige Zwischenprüfung ist eine fallbezogene Einzelprüfung von Wissen auf Grundlage der Falldokumentation einer eigenen Patientenbehandlung im Rahmen der Praktischen Tätigkeit. Sie wird von den Prüfern mit „bestanden“ oder mit „nicht bestanden“ bewertet.
Die Abschlussprüfung ist eine staatliche Prüfung gemäß § 5 des PsychThG [pdf, 80 kb] a.F. vom 16.06.1998 in der zuletzt geltenden Fassung. Die inhaltliche Gestaltung erfolgt gemäß § 7 bis § 18 PsychTh-APrV [pdf, 107 kb] vom 18.12.1998 in der zuletzt geltenden Fassung.
Die staatliche Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil umfasst 120 min mit v.a. Multiple Choice- und Kurzantwortaufgaben zu grundlegendem Wissen der Psychotherapie. Weitere Informationen bietet das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP). Der mündliche Prüfungsabschnitt besteht aus einer fallbezogenen Einzelprüfung von Wissen auf Grundlage einer Falldokumentation einer eigenen Patientenbehandlung im Rahmen der Praktischen Ausbildung (30 min) und einer Gruppenprüfung zu Theorien zur Ätiologie, Diagnostik und Indikation sowie Interventionsmethoden (je Teilnehmer 30 min).
Das Prüfungszeugnis erhält der Ausbildungsteilnehmer von der zuständigen Prüfungsbehörde. Das Prüfungszeugnis ist die wesentliche Voraussetzung für den Antrag auf Approbation, die vom Landesverwaltungsamt Thüringen erteilt wird. Sie berechtigt zur Führung des Titels „Psychologischer Psychotherapeut“.